Die 10 wichtigsten Dokumente für den Hausverkauf
Bauplan, Energieausweis, Flurkarte – Informieren Sie sich, welche Unterlagen für den Hausverkauf nötig sind
Der Hausverkauf ist ein großes Vorhaben. Damit Sie den Überblick behalten und im Vorfeld alle Unterlagen zusammenstellen können, erhalten Sie hier eine Übersicht über die zehn wichtigsten Dokumente.
Noch bevor ein Haus gebaut wird, werden von Architekten, Bauzeichnern oder Ingenieuren Baupläne angefertigt. In diesen werden unter anderem die Grundrisse des Gebäudes dargestellt. Einem neuen Eigentümer wird so beispielsweise ersichtlich, ob das Haus in seiner jetzigen Form genehmigt worden ist. Das betrifft auch Anbauten wie Balkone, Garagen oder Wintergärten. Eigentümer können für fehlende Genehmigungen haftbar gemacht werden.
Liegt Ihnen kein Bauplan vor, können Sie beim Bauamt einen neuen anfragen.
Spätestens bei der Besichtigung müssen Sie einen gültigen Energieausweis vorlegen und ihn beim Verkauf an den Käufer übergeben. Dieser enthält wichtige Angaben zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie und außerdem Angaben zu den Kohlendioxidemissionen des Gebäudes und damit zu seiner Klimawirkung. Für Kaufinteressenten sind diese Angaben entscheidend, da sie unter anderem Auskunft über die zu erwartenden Energiekosten liefern. Die Anforderungen an Inhalt und Vorlagepflicht stehen im Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit seinem Inkrafttreten mehrfach novelliert wurde.
Beim Energieausweis gibt es zwei Varianten: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten. Welchen Energieausweis Sie benötigen, unterscheidet sich je nach Gebäudeart.
Als professionelle Makler informieren wir Sie über die passende Variante und kümmern uns gerne um das entsprechende Dokument für Ihr Haus.
Ein Immobilienexposé dient hauptsächlich dazu, Interessenten die relevanten Daten und Informationen zur Immobilie auf einen Blick zu liefern. Es enthält daher alle wichtigen Angaben zu einem Haus, zum Beispiel zur Ausstattung oder zur Lage. Außerdem vermitteln professionelle Fotos einen guten Eindruck vom Objekt.
Das Exposé für Ihren Hausverkauf können Sie entweder selbst erstellen oder aber Sie beauftragen uns mit der Exposéerstellung und sorgen bei den Interessenten für hohe Aufmerksamkeit und einen bleibenden Eindruck.
Auf einer Flurkarte, auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte genannt, werden alle Liegenschaften wie Flurstücke und Grundstücke maßstabsgerecht dargestellt. Außerdem werden die Flurstücksnummern und – grenzen ausgewiesen. Die Flurkarte ist somit ein Nachweis, dass Ihr Grundstück wirklich existiert und wo es sich befindet. Außerdem gibt die Karte Auskunft über die Nutzungsart des Bodens. Ein Kaufinteressent kann also feststellen, ob sich Ihr Haus in einem Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet befindet. Für Kaufinteressenten ist dieses Dokument von besonderem Interesse, da sie es benötigen, um von der Bank eine Finanzierung zu erhalten. Für den Hausverkauf darf die Flurkarte maximal drei Monate alt sein. Hintergrund dafür ist unter anderem, dass Flurstücke voneinander getrennt oder miteinander verschmolzen werden können.
Bei einer Flurkarte handelt es sich um ein offizielles Dokument, das beim zuständigen Katasteramt beantragt werden muss.
Wie ist Ihr Haus aufgebaut? Wie viele Zimmer hat es? Wo befinden sich die Wasseranschlüsse? Wer ein Haus kauft, benötigt diese Informationen. Mit professionell erstellten Grundrissen liefern Sie Kaufinteressenten alles, was sie wissen müssen. Außerdem sorgen Sie so dafür, dass sich diese besser vorstellen können, wie Sie das Haus einrichten oder umbauen können.
Wir fertigen gerne professionelle Grundrisse für Sie an.
Ein Grundbuchauszug enthält Informationen über Ihr Grundstück, aber auch sensible Daten. So ist dort beispielsweise zu erkennen, ob Ihr Grundstück mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Beim Immobilienverkauf wird der Grundbuchauszug als Beweis dafür benötigt, dass Sie der Eigentümer sind. Ein Grundbuchblatt besteht aus insgesamt fünf Bestandteilen. Diese fünf Bestandteile sind:
- Aufschrift
- Bestandsverzeichnis
- Abteilung I
- Abteilung II
- Abteilung III
Die Aufschrift gibt beispielsweise Auskunft über das zuständige Amtsgericht und im Bestandsverzeichnis wird das Grundstück genaustens beschrieben. Interessant sind aber vor allem die Bestandteile drei bis fünf. So werden in „Abteilung I“ die Eigentümer eingetragen. Auch, ob Sie das Grundstück selbst gekauft oder geerbt haben, wird hieraus ersichtlich. In „Abteilung II“ finden sich Lasten und Einschränkungen (außer finanzielle). Gemeint sind damit zum Beispiel Wegerechte, also ob andere das Recht dazu haben, einen Weg auf dem Grundstück zu nutzen. In „Abteilung III“ werden Grundschulden oder Hypotheken aufgeführt.
Das Grundbuchblatt können nur Personen mit einem berechtigten Interesse einsehen. Bloßes Kaufinteresse genügt dafür nicht – Kaufinteressenten benötigen in der Regel eine Vollmacht oder die Zustimmung des Eigentümers.
Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Grundbuchamt. Dieses gehört zu den zuständigen Amtsgerichten. Über das Justizportal des Bundes und der Länder können Sie herausfinden, welches Amtsgericht für Sie zuständig ist.
Bei einer Grundschuld handelt es sich um eine rechtliche Belastung eines Grundstücks. Sie dient vor allem als Sicherheit für die Bank. Kann der Kreditnehmer nicht zahlen, hat die Bank die Möglichkeit dazu, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen.
Haben Sie als Verkäufer Ihren Kredit bereits beglichen, den Sie für das Haus aufgenommen haben, sollten Sie Ihre Grundschuld vor dem Verkauf unbedingt löschen lassen.
Ein Hausverkauf ist aber auch mit Grundschuld möglich. Gerne beraten wir dazu, was dabei zu beachten ist.
Die Kubatur beschreibt das Bauvolumen eines Gebäudes. Kaufinteressenten müssen die Berechnung nachweisen können, wenn sie einen Kredit bei ihrer Bank beantragen möchten.
Eine Kubaturberechnung führt in der Regel ein Architekt durch.
Nicht nur für die Wertermittlung, sondern auch für Kaufinteressenten ist es wichtig, ob Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt worden sind. Die Rechnungen sollten Sie daher als Nachweise aufheben und vorzeigen können.
Steht Ihr Haus unter Denkmalschutz? Dann benötigen Sie für den Hausverkauf entsprechende Dokumente. Schließlich möchten Kaufinteressenten wissen, was beim Kauf der Immobilie auf sie zukommen wird.
Wir besorgen Ihnen alle Dokumente für den Hausverkauf!
Möchten Sie Ihre Immobilie verkaufen und benötigen Sie noch wichtige Dokumente? Sind Ihre Unterlagen nicht mehr aktuell oder unvollständig? Wir erstellen oder besorgen diese gerne für Sie. Darüber hinaus prüfen wir bei jeder Immobilie genau, welche Dokumente für den Hausverkauf individuell erforderlich sind, sodass Ihr Verkauf zum vollen Erfolg wird.
Häufige Fragen zu Hausverkauf-Unterlagen in Leverkusen
Welche Pflicht-Unterlagen brauche ich für den Hausverkauf in Leverkusen?
Vollständige Liste:
- Grundbuchauszug (max. 3 Monate)
- Flurkarte/Liegenschaftskarte
- Bauunterlagen und Grundrisse
- Energieausweis
- Wohnflächenberechnung
- Nachweise zu Sanierungen
- Bei Denkmalschutz: Bescheinigungen
Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG übernehmen die Beschaffung.
Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug in Leverkusen?
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Ihres Bezirks. Den Auszug bekommen Sie auf drei Wegen:
- Online über das Justizportal des Bundes und der Länder
- Persönlich beim Amtsgericht
- Per Post mit schriftlichem Antrag
Die Gebühr ist gesetzlich geregelt und fällt gering aus; einige Wochen Bearbeitungszeit sollten Sie einplanen. Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse — als Eigentümer weisen Sie das ohne Weiteres nach. Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG übernehmen die Beantragung auf Wunsch für Sie und achten darauf, dass der Auszug beim Notartermin noch aktuell genug ist.
Wo bekomme ich eine Flurkarte in Leverkusen?
Zuständig ist das Katasteramt Ihrer Gemeinde oder des Kreises. Wichtig zu wissen:
- Online-Bestellung ist in den meisten Kommunen möglich
- Bearbeitung dauert in der Regel ein bis zwei Wochen
- Gültigkeit: Für den Hausverkauf darf die Karte höchstens drei Monate alt sein
- Die Gebühr ist kommunal geregelt und liegt im überschaubaren Rahmen
Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG bestellen die Flurkarte zeitlich passend zum Vermarktungsstart, damit sie beim Notartermin nicht abgelaufen ist.
Was tun, wenn Bauunterlagen in Leverkusen fehlen?
Fehlende Bauunterlagen sind kein Ausschlusskriterium, kosten aber Zeit. Das übliche Vorgehen:
- Bauamt der Gemeinde kontaktieren — dort liegt in aller Regel die Bauakte
- Aktenrecherche bei älteren Häusern anstoßen
- Architekt beauftragen, wenn Grundrisse und Wohnflächen neu erstellt werden müssen
- Vermesser für ein Aufmaß hinzuziehen
Bei Häusern aus der Vorkriegszeit kann die Recherche mehrere Monate dauern, weil Akten ausgelagert oder unvollständig sind. Wir bei wavepoint GmbH & Co. KG stoßen die Beschaffung deshalb sofort an, sobald der Verkauf feststeht — nicht erst, wenn der Käufer danach fragt.
Wie aktuell müssen Unterlagen in Leverkusen sein?
Aktualitätsanforderungen:
- Grundbuchauszug: max. 3 Monate
- Flurkarte: max. 3 Monate
- Energieausweis: 10 Jahre Gültigkeit
- Bauunterlagen: bei Veränderungen aktualisieren
- Wohnflächenberechnung: nach Umbauten neu
Wie viel kostet die Unterlagen-Beschaffung in Leverkusen?
Die amtlichen Dokumente sind der günstige Teil: Grundbuchauszug, Flurkarte und Kopien aus der Bauakte kosten nach festen Gebührenordnungen jeweils nur einen kleinen Betrag.
Ins Gewicht fallen die Leistungen, die jemand erbringen muss — der Energieausweis, dessen Preis stark davon abhängt, ob ein Verbrauchs- oder ein Bedarfsausweis nötig ist, und eine Wohnflächenberechnung oder ein Aufmaß durch Architekt oder Vermesser. Bei uns von wavepoint GmbH & Co. KG sind diese Beschaffungen in der Provision enthalten — Sie treten dafür nicht in Vorleistung.
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